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Neue Empfehlungen des Sachverständigenausschusses: Änderungen im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz
Am 4. Dezember 2023 fand die 59. Sitzung des Sachverständigenausschusses im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte statt. In dieser Sitzung wurden wichtige Empfehlungen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) erörtert und vorgeschlagen.
Hintergrund
Der unabhängige Sachverständigenausschuss, gemäß § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes und § 7 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes, berät die Bundesregierung und gibt fachliche Empfehlungen ab. Diese Empfehlungen dienen als Grundlage für Entscheidungen der Bundesregierung, insbesondere in Bezug auf Änderungen in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes und des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes.
Ausschussempfehlungen
Präzisierungen in der Anlage des NpSG
- Vorbemerkung der Anlage: Klarstellungen wurden vorgenommen, um eine präzisere Definition zu gewährleisten.
- Anlage Nummer 1 „2-Phenethylamin abgeleitete Verbindungen“: Präzisierungen wurden eingeführt, um die Verbindungen genauer zu beschreiben.
- Anlage Nummer 2 „Cannabimimetika/synthetische Cannabinoide“: Klare Definitionen wurden hinzugefügt, um die Identifikation zu erleichtern.
- Anlage Nummer 5 „Von Tryptamin abgeleitete Verbindungen“: Präzisierungen wurden implementiert, um eine eindeutige Unterscheidung zu ermöglichen.
Erweiterungen innerhalb bestehender Stoffgruppen
- Anlage Nummer 1 „2-Phenethylamin abgeleitete Verbindungen“: Neue Verbindungen wurden aufgenommen, um den aktuellen Entwicklungen gerecht zu werden.
- Anlage Nummer 2 „Cannabimimetika/synthetische Cannabinoide“: Bestehende Stoffgruppen wurden erweitert, um den Wandel in dieser Kategorie widerzuspiegeln.
- Anlage Nummer 3 „Benzodiazepine“: Neue Einträge wurden hinzugefügt, um die Liste zu aktualisieren.
- Anlage Nummer 5 „Von Tryptamin abgeleitete Verbindungen“: Die Liste wurde erweitert, um neuen Erkenntnissen gerecht zu werden.
Redaktionelle Korrekturen
Verschiedene redaktionelle Korrekturen wurden in den Anlagen vorgenommen, um Klarheit und Verständlichkeit zu gewährleisten.
Kontakt zur Bundesopiumstelle
Für weitere Informationen und Auskünfte zum Sachverständigenausschuss steht die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Verfügung.
Kontakt: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
- Bundesopiumstelle – Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 53175 Bonn